Heilerziehungspfleger/-in
Ausbildungsinhalt:
Der Ausbildungsgang "Heilerziehungspfleger" beinhaltet u.a. folgende Punkte:
- Eigene Sozialstation begreifen und die Entwicklung des Menschenbildes erkennen
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
- Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
- Menschen mit Behinderung individuell begleiten und pflegen
- Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderung strukturieren und gestalten
- Prozesse der Bewegung, Gestaltung und Darstellung weiterentwickeln und Medien anwenden
- Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
- Heilerziehungspflegerische Arbeit organisieren, koordinieren und reflektieren, sowie Qualität sichern
Eine detaillierte Berufsbeschreibung finden Sie bei "BERUFENET". Dort finden Sie z.B. auch umfangreiche Informationen über die Ausbildung, Tätigkeit, Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten.
Voraussetzungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
- Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
und:
- der Abschluss einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder
- einer beruflichen Vollzeitschule von mindestens zweijähriger Dauer, wenn dieser für die Arbeit in der Heilerziehungspflege förderlich ist oder
- der Abschluss einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Dauer und einer mindestens zweijährigen oder soweit sie für die Arbeit in der Heilerziehungspflege förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder eine pflegende Tätigkeit von mindestens sieben Jahren
Die Ausbildung ist nach AZWV zugelassen.
Ausbildungsdauer:
- Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre (Vollzeit).
- Sie gliedert sich in schulische und berufspraktische Ausbildung.
- Die Ausbildung ist auch berufsbegleitend möglich.
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Beglaubigte Kopien Schulabschluss/ Berufsabschluss
- Ärztliches Zeugnis
- polizeiliches Führungszeugnis
Ausbildungsbeginn:
- jährlich zum Schuljahres- und Halbjahresbeginn
Ausbildungskosten / Förderung:
- Monatliches Schulgeld
- Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Förderung möglich gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
- Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich.
- Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
- Rentenversicherungsträger
Ausbildungsorte:
Anmeldung