Ausbildung & Umschulung

Altenpfleger / Altenpflegerin

Ausbildungsinhalt:

Der Ausbildungsgang "Altenpfleger" beinhaltet u.a. folgende Punkte:

  • Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
  • Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
  • Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen
  • Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden
  • Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln
  • Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen
  • An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken
  • Die eigene Gesundheit erhalten und fördern

Eine detaillierte Berufsbeschreibung finden Sie bei "BERUFENET". Dort finden Sie z.B. auch umfangreiche Informationen über die Ausbildung, Tätigkeit, Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten.

Voraussetzungen:

  • Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre (wechselt zwischen schulischer und praktischer Ausbildung).
  • Diese Ausbildung wird auch als Umschulung angeboten (unter der Rubrik Qualifizierung / Weiterbildung)
  • Die Ausbildung in unseren Einrichtungen ist nach AZWV zugelassen.

Ausbildungsdauer:

  • Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre (wechselt zwischen schulischer und praktischer Ausbildung).
  • Die Ausbildung in unseren Einrichtungen ist nach AZWV zugelassen.

Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopie des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse oder eine beglaubigte Kopie vom Realschulabschlusszeugnis bzw. Berufsabschlusszeugnis
  • Bestätigung des Hausarztes für die gesundheitliche Eignung zur Ausbildung in der Altenpflege (1 Monat vor Ausbildungsbeginn)

Wichtiges zur Bewerbung:

  • Als Auszubildender benötige ich einen Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung. Auszubildende können bei solchen Einrichtungen angestellt werden, die nach §4 Abs. 3 Satz 1 Altenpflegegesetz dazu berechtigt sind, also Einrichtungen im Sinne §1 Heimgesetz oder stationäre Pflegeeinrichtungen nach §71 Abs. 2 SGB XI. Dies gilt ebenso für ambulante Pflegeeinrichtungen nach §71 Abs. 1 SGB XI.
  • Die Bewerbung erfolgt bei einer dieser Pflegeeinrichtungen, also in der Regel bei Pflegeheimen und Pflegediensten!
  • Die Schule trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung. Sie wird an der Bewerberauswahl und an der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages beteiligt.
  • Die Bewerbung sollte sowohl an die Pflegeeinrichtung als auch an die Altenpflegeschule gerichtet sein.
  • Der Auszubildende teilt der Schule mit, bei welcher Pflegeeinrichtung er sich beworben hat. Diese muss mit der Schule einen Kooperationsvertrag schließen. Ohne eine solche Vereinbarung kann ein Ausbildungsvertrag nicht wirksam geschlossen werden! Die Schule nimmt gegebenenfalls Kontakt mit dieser Einrichtung auf.
  • In Annaberg-Buchholz, Dresden und Leipzig wird die Ausbildung nur als Umschulung angeboten.

Ausbildungskosten / Förderung:

  • Monatliches Schulgeld für den schulischen Teil der Ausbildung
  • Der Auszubildende erhält von der Pflegeeinrichtung, mit der ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist, eine Ausbildungsvergütung für den gesamten Zeitraum der Ausbildung von drei Jahren.
  • Bei Umschulung Bildungsgutschein oder auf Anfrage

Ausbildungsorte:

Anmeldung

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